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SGB III/AZAV

Zulassungen gemäß SGB III/AZAV

Träger- und Maßnahmezulassung gemäß §§ 176 ff. SGB III und Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden die Bedingungen der Arbeitsförderung im Sozialgesetzbuch Drittes Buch und der Verordnung AZAV neu geregelt. Alle Träger und Vermittler benötigen seit 01.01.2013 eine Trägerzulassung.

Voraussetzung für die Zulassung ist u.a., dass der Bildungsträger ein System zur Sicherung der Qualität als systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dokumentiert hat, dieses wirksam anwendet und dessen Wirksamkeit ständig verbessert.

Wir empfehlen den Bildungsorganisationen, die im Geltungsbereich der AZAV tätig werden möchten, rechtzeitig mit der Auswahl, Entwicklung und Implementierung eines für sie geeigneten Qualitätsmanagementsystems zu beginnen, um dessen Wirksamkeit und ständige Verbesserung im Zulassungsverfahren sicher nachweisen zu können.

EUROPANOZERT wurde 2005 durch die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit als fachkundige Stelle für die Träger- und Maßnahmezulassung anerkannt. Seit 01.04.2012 hat die Deutsche Akkreditierungssstelle (DAkkS) die Akkreditierung von fachkundigen Stellen übernommen.

Die Antragsformulare für die Beantragung einer Träger- und/oder Maßnahmezulassung nach AZAV stehen im Download zur Verfügung.